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Betriebsreglement (V2021.05) Die PDF Variante ist die verbindliche Version!

Reglement Modellflugplatz „Blätz“ in Glattfelden

der Modellfluggruppe Unterland (MGUL), Mitglied des SMV im Aeroclub der Schweiz.
(26.August 2019)

0. Präambel

Dieses Betriebsreglement basiert auf den «REM - Richtlinien für den Einsatz von Flugmodellen und den Betrieb von Modellflugplätzen» des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV).

Der Modellflugplatz «Blätz» steht ausschliesslich Mitgliedern der MGUL zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen. Neumitglieder haben sich durch ein Vorstandsmitglied einweisen zu lassen.

Alle Piloten haben die Eigenverantwortung nur funktionstüchtige Modelle und Steuerungsanlagen zu betreiben.

Wir verweisen an dieser Stelle auf das «SAFETY ! FIRST Kompendium» des SMV welches unter anderem auch auf der Website der MGUL zum download bereitsteht. Mitglieder der MGUL verhalten
sich nach dem dort festgehaltenen «Code of Good Practice».

Für Personen ohne Versicherung ist die Benutzung des Fluggeländes untersagt. Die MGUL lehnt jede Art von Haftung ab.

Die Einhaltung der Vorschriften ist für alle Platzbenutzer bindend.

Der Modellflugplatz steht grundsätzlich Mitgliedern der MGUL zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen.

Neumitglieder haben sich durch ein Vorstandsmitglied einweisen zu lassen.

Das Flugreglement ist losgelöst von den Statuten der MGUL und kann durch den Flugleiter oder ein Vorstandsmitglied auf dem Platz vor dem Erstflug jederzeit angepasst werden. Dieses Flugreglement ist auf dem Modellflugplatz angeschlagen.

1. Zugelassene Modelle

Es sind die vom AeCS anerkannten Kategorien für den Modellflugsport sowie alle Modellflugzeuge, Fluggeräte und andere Flugkörper im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zugelassen.

2. Flugplatzordnung

Die MGUL führt eine elektronische Teilnehmerliste (Doodle) auf dem Modellflugplatz. Jeder Pilot ist verpflichtet sich dort zu registrieren, wenn er auf dem Flugplatz mit einem Flugmodell fliegen möchte. Mitglieder die einen Besuch auf dem Flugplatz machen und nicht fliegen, müssen sich nicht registrieren. Sofern die Anzahl Anwesenden auf dem Flugplatz durch den Bund, den Kanton oder die Gemeinde (z.b wegen Covid19) auf eine bestimmte Anzahl beschränkt wird, haben die fliegenden Teilnehmer auf dem Flugplatz den Vorrang und überzählige Besucher müssen den Platz verlassen.

Den Anweisungen des Flugleiters ist jederzeit Folge zu leisten. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Bei Personenschäden gelten die Verhaltensregeln gemäss Anhang 3. Der Flugleiter ist die Ansprechperson.

Jeder Flugplatzbenutzer sorgt für Ordnung auf dem Modellflugplatz und nimmt all seine Abfälle zwecks umweltgerechter Entsorgung mit, wenn er den Flugplatz verlässt.

Das Entfachen von Feuer ist nur in der Grillstelle erlaubt.

3. Flugzeiten

Grundsätzlich gelten folgende Flugzeiten (a).

Montag bis Samstag: 08:00h - 12:00h und ab 13:00h - Dämmerung

Sonn- und Feiertage: 10:00h - 12:00h und ab 14:00h - Dämmerung

Für Segelflugzeuge sowie elektrisch angetriebene Parkflyer gelten keine zeitlichen Einschränkungen.

Für Modelle mit Verbrennungsmotoren und/oder Turbinenantrieb gelten die folgenden zusätzlichen Einschränkungen: Werktags ab 19:00h, Samstag ab 18:00h. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb nicht erlaubt.

Generelles Flugverbot: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, Weihnachtstag, Neujahrstag

Der Vorstand kann Sonderregelungen (z.B. für Anlässe) erlassen. Diese werden im Terminkalender auf der Website publiziert.

(a)Flugzeiten entsprechen der Polizeiverordnung Glattfelden Absatz IV. Artikel 18.

4. . Flug- und Flugverbotszonen (Version gültig ab 23. April 2021. Diese ersetzt alle vorherigen Regelungen)

Die aktuell gültigen Flug- und Flugverbotszonen ab dem 23.April 2021 sind ersichtlich auf den Übersichtsplänen im Anhang dieses Dokumentes. Sie sind verbindlich für alle fliegenden Mitglieder/Teilnehmer auf dem Flugplatz. Besonders zu beachten ist, dass es an Arbeitstagen von Montag – Freitag von 08.00h bis 16.30h verboten ist, die westlich der Piste befindliche Grube (Fa. Kibag) zu überfliegen bzw. hineinzufliegen, wenn dort gearbeitet wird. Generell verboten ist es in den auf dem Plan ausgewiesenen Flugverbotszonen zu fliegen. Das Gleiche gilt für den Modellpark und Aufenthaltsbereich des Flugplatzes. Während der Arbeitstätigkeit in unmittelbarer Nähe der Piste und im unmittelbar an die Piste angrenzenden Kulturland ist der Flugbetrieb unverzüglich zu unterbrechen oder komplett einzustellen.

Die maximale Flughöhe beträgt 150m über Grund (Piste)

Bedingt durch den intensiven Abbau in der Kiesgrube, Arbeiten im unmittelbaren Umfeld des Flugplatzes in den nächsten Jahren, sowie möglichen Einschränkungen im Bereich des Flughafen Zürich, kann es notwendig sein, die Flug- und Flugverbotszonen bei Bedarf den neuen Gegebenheiten anzupassen.

5. Lärmschutz

Alle Modelle müssen so weit als möglich den neusten Erkenntnissen der Lärmdämpfung angepasst werden. Es ist untersagt, mit Verbrennungsmotoren ohne Schalldämpfer zu fliegen.

Die maximale Anzahl Modelle mit Verbrennungsmotoren in der Luft beträgt 3.

Die als lärmsensitiv bezeichneten Zonen müssen durch eine entsprechende Wahl des Flugwegs gemieden werden.

Es müssen möglichst leise und optimierte Propeller verwendet werden, übermässig hohe Drehzahlen sind zu vermeiden.

Der zugelassene Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des SMV (REM 4.8), darf nicht überschritten werden. Der Vorstand behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall, eine Lärmmessung anzuordnen und übermässig lauten Modellen den Betrieb zu untersagen.

6. Der Modellpark / Aufenthaltsbereich

Der Modellpark ist durch ein Sicherheitsnetz von der Piste geschützt.

Der Bereich unmittelbar vor der Piste soll für Startvorbereitungen genutzt werden.

Der Bereich ab Sonnenstore dient als Aufenthaltsbereich und Modellpark. Dort sollen keine Motoren laufen gelassen werden.

Vor dem Verlassen der Piste nach der Landung ist der Motor zwingend abzustellen.

Rollen zum/durch den Aufenthaltsbereich ist aus Sicherheitsgründen verboten.

 

7. Der Pilotenstandort

Bei Flugbetrieb ist der Pilotenstandort an der nördlichen Pistenschwelle beim Netz. Dort steht auch der Windsack.

Wenn notwendig, soll ein Wechsel auf einen anderen Standort unter den anwesenden Piloten abgesprochen werden.

Unterschiedliche Piloten Standorte zur selben Zeit sind zu vermeiden.

 

8. Sicherheit

Während Start und Landung bzw. während des Fluges dürfen keine Personen oder Sachen Dritter gefährdet werden. Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen oder Maschinen ist strikte verboten.

Die Piloten unterschiedlicher Modellkategorien haben speziell aufeinander Rücksicht zu nehmen. Helikopter und Flächenflieger sollen nur nach erfolgter vorgängigerAbsprache gemischt fliegen.

Beim Fliegen mit Jet- oder schnellen Grossmodellen soll ein zusätzlicher Helfer dem Piloten bei der Luftraumüberwachung assistieren.

Ist bereits ein Modell in der Luft, sollen sich die zusätzlichen Piloten bei den bereits fliegenden Kollegen anmelden.

Starts und Landungen müssen frühzeitig laut und deutlich angemeldet werden.

Niemand darf sich während des Flugbetriebes unnötig auf der Piste aufhalten.

Nach der Landung ist die Piste rasch möglichst zu verlassen.

 

9. Schnupperflüge / Gastpiloten

Modellflug-Interessenten dürfen zwei Schnupperflüge durchführen, bevor sie sich zur Aufnahme in die MGUL bewerben. Sie müssen vorab beim Vorstand gemeldet werden.

MGUL-Mitglieder dürfen modellfliegende Gäste mitbringen, sofern diese einen gültigen SMV/AeCS-Ausweis mit sich führen.

Das einladende MGUL-Mitglied muss anwesend sein und ist verantwortlich dafür, den Gast in die örtlichen Gegebenheiten einzuweisen.

Gastpiloten werden durch das einladende MGUL-Mitglied in die elektronische Teilnehmerliste (Doodle) eingetragen. Gastpiloten entrichten einen Unkostenbeitrag von CHF 10.00 in die Vereinskasse. (Der Betrag von 10.—CHF pro fliegenden Gast ist vor dem Fliegen in der Kasse beim Container einzuwerfen)

Von Gastrecht soll in zurückhaltender Art und Weise Gebrauch gemacht werden.

 

10. Beim Befahren der Zufahrtswege sowie beim Parkieren ist Folgendes zu beachten:

Der Modellflugplatz befindet sich auf privatem Gelände, die Zufahrt ist für Unberechtigte durch ein Fahrverbot untersagt.

Davon sind durch Beschluss der Gemeinde, ausschliesslich die MGUL Mitglieder ausgenommen.

Die genaue Parkordnung ist am Anschlagbrett am Container ersichtlich. Bedingt durch intensive Umgebungsarbeiten muss jederzeit mit Anpassungen gerechnet werden. Dies in Absprache mit dem Betreiber der Grube, sowie dem MGUL Vorstand.

Die Zufahrt auf den Flugplatz ist nur zum Aus- & Einladen der Flugmodelle, dem benötigten Material, sowie bei Arbeiten durch den Platzwart zu benutzen. Sobald diese Tätigkeiten fertig sind, ist das Fahrzeug auf den bezeichneten Plätzen zu parken.

12. Schlussbestimmungen

Jeder trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellfluggelände bei.

Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden.

Die Infrastruktur steht ausschliesslich Clubmitgliedern und deren Gästen zur Verfügung, die Benützung an Tagen mit Flugverbot ist nicht erlaubt.

Dem Kulturland ist Sorge zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände im Kulturland verbleiben.

Gespräche mit Dritten sind korrekt, sachlich und freundlich zu führen und Zuschauer werden auf Risiken aufmerksam gemacht.

Bei Zuwiderhandlung gegen die erlassenen Vorschriften und Regeln kann, gemäss Statuten Art. 4.7, mit dem Ausschluss aus der MGUL gerechnet werden.

Glattfelden, 23.April  2021

Für den Vorstand
Georges Bächtold, Präsident
Raphael  Röllin, Aktuar

Anhang 1

Anhang 1, Situationsplan MGUL Modellflugplatz Übersicht

 

 

Anhang 2

Anhang 2, Situationsplan Flug- und Flugverbotszonen an Werktagen (Übersicht)

 

Anhang 3

Anhang 3, Situationsplan Flug- und Flugverbotszonen an Werktagen (Details)

 

Anhang 4

Anhang 4, Situationsplan Flug- und Flugverbotszonen an Sonn- & Feiertagen

 

Anhang 5

Anhang 5, Situationsplan Parkzonen (Version vom 29.4.21, ersetzt alle früheren Versionen

 

Anhang 6

 

Anhang 6, Detail Modellpark / Aufenthalt

Anhang 7, Verhaltensregeln bei einem Schadenereignis mit Personenschaden

  1. Ruhe bewahren
  2. Nothilfe leisten, Verbandkasten befindet sich im ...
  3. Notfall MELDEN: Ambulanz 144, Polizei 117
  4. Bei Fragen von Schaulustigen, Passanten oder Journalisten an Vorstand oder Behörden Verweisen
  5. Keine Vermutungen und/oder Situationseinschätzungen äussern
  6. Niemals Namen, Adressen der Betroffenen an Dritte weitergeben
  7. Über das eingetretene Ereignis Bedauern äussern
  8. Den Anweisungen der Untersuchungsbehörden Folge leisten

Beispiel einer NOTFALLMELDUNG (soll durch Flugleiter gemacht werden)

MELDUNG: Guten Tag, mein Name ist ... ich melde einen Modellflugunfall.

SITUATION: Eine Person wurde verletzt

  • von einem Modellflugzeug am Kopf getroffen...
  • blutet stark...
  • bewusstlos...

ORT:Kiesgrube der Firma Bereuter, Gemeinde Glattfelden

Via Kiesstrasse, von Glattfelden ca. 700m Fahrrichtung Süd, Einfahrt gegenüber Abzweigung Rütigasse /Amslibodenstrasse

KOORDINATEN: Nord 47.5572, Ost 8.4812

ZEITPUNKT:Der Unfall ist vor ca. 5 Minuten passiert

KONTAKT:Meine Handy Nummer ist 000 / 000 00 00

 

 

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